Allgemeine Geschäftsbedingungen für "Haus Leonhardy"
und "Haus Hartberg"

Für entgeltliche zur Verfügungstellung von Ferienhäusern- und Wohnungen.

Auszug Reiserücktritt

1. Vertragsabschluss

Mit Buchungszusage, oder bei kurzfristiger Buchung mit Bereitstellung der Unterkunft, ist ein Gastaufnahmevertrag zu Stande gekommen.

2. Leistungen

Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:

a) Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.

b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.

c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.

d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einen Grund, den der Vermieter zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.

e) 50% Der Gesamtmietsumme sind bei Vertragsabschluß fällig, der Rest bei Mietantritt.

3. Rücktritt

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten – Pauschalstornosätze berechnet ( jeweils in % des Reisepreises ).

Bei Unterbringung in Ferienhäusern- und Wohnungen:

- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%

- 44.-30. Tag vor Reiseantritt 30%

- 29.-22. Tag vor Reiseantritt 60%

- ab 21. Tag vor Reiseantritt 80%

- bei Abbruch der Mietzeit 100%

Ist es dem Vermieter möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

Zur Vermeidung der in Ziff. 3. unter Umständen entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reisekostenrücktritts- und Abbruchversicherung.

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin